Diese unabhängige Schiedsperson wird vom GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene benannt. Sie ist ausschließlich für das Schiedsverfahren zur Festsetzung der gemeinsamen Rahmenempfehlungen gemäß § 127 Absatz 9 SGB V benannt.
Allgemein
Schiedsperson
Weiterführende Links
- § 127 SGB V Gesetze im Internet
Dokumente
- Rahmenempfehlungen gemäß § 127 Abs. 9 SGB V (PDF, 254 KB) vom 19.11.2019