Diese Schiedsstelle auf Bundesebene wird vom GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gebildet. Sie besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie neun Vertretern der Krankenhäuser und neun Vertretern der Krankenkassen.
Allgemein
Amtsperiode
Die Amtsperiode der Mitglieder der Schiedsstelle beträgt zwei Jahre und endet am 31.12.2021.
Besetzung
Vorsitz | unparteiisches Mitglied | unparteiisches Mitglied |
Prof. Dr. Oliver Ricken | Prof. Dr. Friedrich Breyer | Prof. Dr. Helmut Kehr |
Joachim Nieding, Stellvertreter | Prof. Dr. Reiner Leidl, Stellvertreter |
Schiedsstellenträger
Als Bundesverband steht die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für 28 Mitgliedsverbände von Krankenhausträgern: 16 Landesverbände, 12 Spitzenverbände. Mit dieser Trägervielfalt repräsentiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft die gesamte Breite der Krankenhausinteressen.
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Er vertritt die Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
Dokumente
Weiterführende Links
- § 18a Krankenhausfinanzierungsgesetz Gesetze im Internet